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   BGH, 17.06.1992 - VIII ZR 132/91   

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https://dejure.org/1992,14613
BGH, 17.06.1992 - VIII ZR 132/91 (https://dejure.org/1992,14613)
BGH, Entscheidung vom 17.06.1992 - VIII ZR 132/91 (https://dejure.org/1992,14613)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 1992 - VIII ZR 132/91 (https://dejure.org/1992,14613)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Folgen bei vom Verkäufer zu vertretender Unmöglichkeit - Unmöglichkeit des Eintritts in ein Untermietverhältnis nach Kündigung durch vorherigen Untermieter - Auswirkungen der Nichterteilung einer Spielhallenkonzession auf den Spielhallenkauf - Abgrenzung von ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 53/88

    Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts; Anspruch des Sicherungsgebers auf

    Auszug aus BGH, 17.06.1992 - VIII ZR 132/91
    Soweit das Berufungsgericht den Beklagten aufgrund der Vereinbarung vom 27. September 1988 in demselben Umfang wie die Verkäuferin G. zur Rückzahlung der empfangenen 120.000,00 DM für verpflichtet hält, ist seine Begründung in sich widersprüchlich und beruht zudem auf der Verletzung anerkannter Auslegungsgrundsätze, die das Revisionsgericht ohne Bindung an die geltend gemachten Revisionsgründe allein auf die allgemeine Sachrüge hin von Amts wegen zu berücksichtigen hat (BGH, Urteile vom 8. Dezember 1989 - V ZR 53/88 = WM 1990, 423 unter 2 und vom 22. Juni 1990 - V ZR 126/89 = WM 1990, 1755).
  • BGH, 22.06.1990 - V ZR 126/89

    Umfang der Zusicherung von Mieteinnahmen

    Auszug aus BGH, 17.06.1992 - VIII ZR 132/91
    Soweit das Berufungsgericht den Beklagten aufgrund der Vereinbarung vom 27. September 1988 in demselben Umfang wie die Verkäuferin G. zur Rückzahlung der empfangenen 120.000,00 DM für verpflichtet hält, ist seine Begründung in sich widersprüchlich und beruht zudem auf der Verletzung anerkannter Auslegungsgrundsätze, die das Revisionsgericht ohne Bindung an die geltend gemachten Revisionsgründe allein auf die allgemeine Sachrüge hin von Amts wegen zu berücksichtigen hat (BGH, Urteile vom 8. Dezember 1989 - V ZR 53/88 = WM 1990, 423 unter 2 und vom 22. Juni 1990 - V ZR 126/89 = WM 1990, 1755).
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